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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Presseball der Augsburger Allgemeinen

1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend und ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen der Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Verlag der Augsburger Allgemeinen (nachfolgend: PD) und den Besuchern des Presseballs der Augsburger Allgemeinen (nachfolgend: Kunde/Besucher). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (nachfolgend: Ticket) gelten diese AGB als vereinbart.

2. Vertragsabschluss, Verfügbarkeit von Tickets
2.1 Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss zum Kauf von Tickets in der gewünschten Anzahl geht vom Kunden aus. Möglich ist ein Vertragsabschluss online unter www.presseball-augsburg.de für Kunden ab 18 Jahren.
2.2 Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und PD kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt in der Online-Bestellmaske die jeweils für die Bestellung erforderlichen Daten an (sog. Angebot zum Vertragsabschluss). Die Annahme dieses Angebots des Kunden von PD erfolgt ausschließlich nach Prüfung und Freigabe der Buchung per Email durch PD. Dabei bleibt die Entscheidung über die Platzierung PD vorbehalten. Die Bestätigung, die der Kunde nach Eingang der Bestellung bei PD per Email erhält, ist daher keine Annahme eines solchen Angebotes, sondern informiert den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei PD.
2.3 PD behält sich die Ablehnung des Angebots des Kunden vor, insbesondere für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ticketanzahl, ferner für den Fall von Auslandsbestellungen. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichtannahme unverzüglich per Email mitgeteilt.
2.4 PD bietet keine Tickets zum Kauf durch Minderjährige an.

3. Preisbestandteile, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
3.1 Der vom Kunden für seine Bestellung geschuldete Kaufpreis ergibt sich aus der Summe der ausgewiesenen Einzelpreise für die von ihm bestellten Tickets. Im jeweiligen Preis für das Ticket ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.
3.2 Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift, ermächtigt der Kunde die Bank mit Abgabe der Bestellung unwiderruflich, PD seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen. In diesem Fall ist PD berechtigt, die Tickets elektronisch zu sperren, d.h. die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
3.3 PD setzt zur Vertragsabwicklung einen Dienstleister ein. Dieser ist auch für die Zahlungsabwicklung zuständig, also berechtigt, für PD das Entgelt einzuziehen.
3.4 Sofern die Zahlungsart „Rechnung“ ausgewählt wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind ohne Abzug an die auf der Rechnung stehenden Konten zu leisten.
3.5 Die Tickets bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von PD. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die PD gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Ticketkauf nachträglich erwirbt.
3.6 Aufrechnungen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Widerruf, Ticketrückgabe
4.1 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
4.2 Verkaufte Tickets können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Insbesondere berechtigen Besetzungsänderungen der beim Presseball auftretenden Künstler und Bands und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs nicht zur Rückgabe von Tickets. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz geleistet.
4.3 Eine Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises (ohne Servicegebühr) erfolgt nur dann, wenn der Presseball ganz abgesagt oder in den ersten 30 Minuten nach offiziellen Veranstaltungsbeginn abgebrochen werden muss.
PD ist berechtigt, den Presseball zu verlegen, ganz abzusagen oder abzubrechen, wenn dies insbesondere
• aus vernünftiger Sicht von PD (z.B. aus Gründen des Gesundheits- und Infektionsschutzes) insbesondere für Besucher und/oder Mitarbeiter, geboten ist,
• ein Fall höherer Gewalt (z.B. durch kriegerische Auseinandersetzungen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Seuchen, Pandemie wie z.B. CoVid 19 etc.) vorliegt,
• von einer Behörde angeordnet wurde oder
• aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist.
Führen die vorgenannten Umstände dazu, dass dem Kunden eine Teilnahme am Presseball nicht gewährt werden kann (Ziff. 4.3), können der Kunde oder PD vom Ticketvertrag zurücktreten. Der Erstattungsanspruch des Kunden erlischt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Garderobe
5.1 Garderobengegenstände (insbesondere Mäntel, Schirme, große Taschen, vergleichbar sperrige Gegenstände) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Es erfolgt jedoch keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck und dergleichen.
5.2 Die Garderobe wird von KONGRESS AM PARK AUGSBURG, Kongresshalle Augsburg Betriebs GmbH, Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg organisiert und betrieben. Ein Vertrag mit PD kommt insoweit nicht zustande.
5.3 Der Verlust oder die Beschädigung von beim Garderobenpersonal abgegebenen Gegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

6. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

7. Hausrecht
7.1 PD übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. PD und deren Erfüllungsgehilfen sind daher berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen und/oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher vom Presseball verwiesen werden, wenn sie dieses stören, andere Besucher belästigen und/oder in sonstiger und erheblicher Weise und/oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Besucher gegen die Kleiderordnung verstößt und/oder die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher den Presseball stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
7.2 Der Besucher darf lediglich einen Platz an dem auf seinem Ticket ausgewiesenen Tisch einnehmen. Hat er einen Platz an einem Tisch eingenommen, für den er kein gültiges Ticket besitzt, kann PD den Besucher vom Presseball verweisen. Ziff. 7.1 Satz 5 gilt entsprechend.
7.3 Mobilfunkgeräte und/oder akustische Signalgeber aller Art dürfen nur so in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, dass die Veranstaltung und die anderen Besucher nicht gestört werden.
7.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
7.5 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.

8. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets ist unzulässig. Die Zutrittsberechtigung zum Presseball wird nur durch ein Ticket begründet, die unmittelbar von PD erworben wurde. Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht, jedoch mit der Maßgabe, dass Tickets nur an eine Person in einem Alter von jedenfalls 18 Jahren verkauft, dem Käufer diese AGB ausgehändigt werden und der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB einverstanden ist.

9. Haftung
9.1 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 PD haftet für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haften PD, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
9.3 Im Fall des Verlusts und/oder der Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen ist die Haftung von PD, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind an die unter Ziff. 5.2 genannte Betreibergesellschaft zu richten.

10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.presseball-augsburg.de/datenschutz/
10.2 PD verwendet die E-Mail-Adresse des Kunden, die er bei der Bestellung angegeben hat, für die elektronische Übersendung von Werbung für den Presseball und eigene ähnliche Veranstaltungen der PD. Der Kunde hat das Recht, dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden sich im Impressum auf der Webseite www.presseball-augsburg.de.

11. Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): PD ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

12. Weitere Hinweise und Schlussbestimmungen
12.1 Eintrittsberechtigt sind nur Personen, die neben der gültigen Eintrittskarte auch den Personalausweis vorweisen. Die finale Überprüfung dieser Legitimationen erfolgt vor Einlass in die Veranstaltungslocation. Ohne diese kann kein Zutritt gewährt werden.
12.2 Bei behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Besuchern kann PD verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zur Veranstaltung zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. Dem stimmt der Kunde zu.
12.3 Über etwaige geltende Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden die Besucher von PD informiert und sind von den Besuchern ausnahmslos zu beachten. Entsprechenden Weisungen der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Besucher, die die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Zutritt verweigert werden. Gilt am Veranstaltungstag ein Infektionsschutzgesetz, wird dieses von PD nach dessen Möglichkeit entsprechend umgesetzt und ist von den Besuchern zu beachten.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam.
12.5 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 08/2024